„Rahmenplan für die Zivile Verteidigung im Bereich der Hamburger Krankenhäuser 1.0″ – was hat das mit uns zu tun?

Informations- und Diskussionsveranstaltung
Dienstag, 29.September 2026 um 19.30 Uhr
Mieterpavillon, Friedrich- Naumann-Str.7

Im Juni 2026 wurde der o.g. Rahmenplan des Landes Hamburg veröffentlicht. In der lokalen Presse blieb es auffallend still, der NDR berichtete kurz am 10.07. In der TAZ erschien am 13.07. ein Artikel, der im Wesentlichen die Kritik der „LINKE“ wiedergab – aber weder die Hamburger Morgenpost, noch das Abendblatt haben den Rahmenplan in einem Artikel thematisiert.

Weil er so uninteressant ist?
Weil er die Hamburger Bevölkerung nicht betrifft?

Zumindest wenn diese beiden Beweggründe die Hauptursache für das Schweigen waren, können diese entkräftet werden.
Wir wollen in unserer kommenden Veranstaltung am 29. September die wesentlichen Auswirkungen dieses Rahmenplans auf die Gesundheitsversorgung der Hamburger Bevölkerung und auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter anschauen, um zu analysieren, was da auf uns zukommt. Und vorweg sei schon einmal gesagt: Uninteressant oder gar unbedeutend sind die geplanten Maßnahmen ganz und gar nicht.

Hier schon einmal eine Auswahl vorweg:

• In der Präambel wird zwar beteuert, der Plan würde alle Krisen- und Katastrophenfälle umfassen, allerdings basieren die weiteren Ausführungen auf der Annahme eines Bündnisfalles – auch wenn alternativ von „langanhaltenden Krisenfällen“ die Rede ist. Aber: Welche Krisenfälle außer dem Bündnis- oder Verteidigungsfall könnten einen „langfristigen Ausfall von Teilen der kritischen Infrastruktur“ verursachen (Rahmenplan S. 4)?

• Bei Überlastung der Krankenhäuser ist die Umstellung von Individual– auf Katastrophenmedizin geplant. In diesem Modus werden z.B. so genannte Wahleingriffe verschoben (s. Rahmenplan S. 28). Das hört sich harmlos an, aber: Was ist denn ein „Wahleingriff“? Hier ist nicht von Schönheitsoperationen die Rede, sondern von notwendigen Eingriffen, z.B. Gallensteinentfernungen, Krebsoperationen, Schilddrüsenoperationen, Bypässe am Herz usw. Die betroffenen Patienten werden natürlich nicht sofort sterben, wenn der Operationstermin von heute auf morgen verschoben wird, aber sie werden sehr wohl deutliche Nachteile erleben, wenn es sich bei dieser Verschiebung um Wochen, Monate oder gar Jahre handelt – und dann vielleicht doch sterben. An einer Erkrankung, die unter normalen Bedingungen leicht zu behandeln gewesen wäre.

Die „schöne neue Realität“ wirkt sich natürlich auch auf die Arbeitsbedingungen aus:

• So wird etwa eine Verlagerung der Arbeitszeiten (z.B. Wochenenddienste für Arztpraxen, s. S. 28) oder auch der Arbeitsorte (S. 45) erwogen,

• wie auch die Umsetzung unattraktiver Entscheidungen der Behörden oder der Krisenstäbe, wie z.B. die Entlassung „unfertiger“ Patienten (S. 24) den unteren „Diensträngen“ überlassen wird. Wie das vonstatten gehen wird und was das für Beschäftigte (und natürlich die betroffenen Patienten) bedeutet, kann man sich mit ein bisschen Phantasie lebhaft ausmalen …

Nein, dieser Rahmenplan dient mitnichten zur Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Er beinhaltet zahlreiche Weichenstellung in eine neue Ära der Gesundheitsversorgung, die Gesundheit zuallererst als Kriegsmedizin versteht und die das gesamt Gesundheitssystem genau darauf ausrichten will – auch in Friedenszeiten.

Wie wir hier sehen können, geht die geforderte „Kriegstüchtigkeit“ der Gesellschaft über abstrakte (Geld-)Zahlen hinaus – sie beinhaltet eine prinzipielle Abkehr vom Anspruch einer sozialstaatlichen Verfassung.
Wir haben einen großen Bedarf, mit euch über diesen politischen Paradigmenwechsel zu diskutieren!

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